Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet bei der KfW


6. Juli 2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet bei der KfW

Instrumente, Wirtschaftlichkeit

Die Bundesregierung entwickelt die Förderung effizienter Gebäude weiter: Zum 1. Juli 2021 startet bei der KfW die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ mit attraktiven Förderangeboten für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Damit stehen nun für alle Fördermaßnahmen der BEG wahlweise eine Kredit- oder Zuschussförderung zur Verfügung.

Die BEG fasst die bestehenden verschiedenen Kredit- und Zuschussförderungen des Bundes im Gebäudebereich zusammen und schafft eine einheitliche Förderstruktur sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Hauseigentümer können mit nur einem Antrag finanzielle Unterstützung bekommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen. So kann z.B. die Förderung für eine fachgerechte Planung und Baubegleitung zusammen mit der geplanten Baumaßnahme beantragt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Jede Fördermaßnahme ist künftig entweder durch einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Investitionszuschuss durch die KfW oder (bei Zuschuss für Einzelmaßnahmen) das BAFA möglich.
  • Die Fachplanung und Baubegleitung wird jetzt auch für Nichtwohngebäude gefördert.
  • Die Antragstellung einschließlich der Förderung für die Baubegleitung erfolgt zentral bei KfW oder BAFA.
  • In der neuen „Effizienzhaus EE“-Klasse führt die Nutzung Erneuerbarer Energien zu einer Erhöhung des Fördersatzes um weitere 5 Prozentpunkte (Bestandsimmobilie) bzw. 2,5 Prozentpunkte (Neubau).
  • Gebäude mit Zertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erhalten über die neue „Effizienzhaus NH“-Klasse ebenfalls eine erhöhte Förderung. Informationen zum Qualitätssiegel werden auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz werden besonders gefördert.
  • Die stufenweise Umsetzung eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht die Förderung zusätzlich um 5 Prozentpunkte.
  • Zur Qualitätssicherung ist grundsätzlich eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden.

 

Weitere Informationen unter http://www.kfw.de/beg und www.deutschland-machts-effizient.de.

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