25. März 2021
Ein Beitrag von Fraunhofer IEE
Im Rahmen des Projektes „Kommunale Wärmewende“ wurde ein erster Eindruck mittels einer Umfrage zu den Kosten der Wärmewende für die deutschen Kommunen gewonnen. Da Kommunen unterschiedliche Bedarfe, Ressourcen und Potenziale für die Wärmewende haben, ist es nicht möglich, repräsentative und für alle Städten und Gemeinden geltende Kosten zu veröffentlichen. Daher werden im Folgenden einige beispielhafte Projekte und deren Folgekosten vorgestellt, um eine Annäherung an die Realität der klimafreundlichen Transformation der Wärmeversorgung in Städten zu ermöglichen.
Projekt 1
Dieses Projekt befindet sich aktuell in der Planungsphase. Teil der Betrachtung wird, neben der Sanierung von Bestandsgebäuden, die Transformation des bestehenden Energieversorgungssystems unter Einbindung Erneuerbarer Energien sowie die Speicherung von elektrischer und thermischer Energie sein. Für das betreffende Projekt bedeutet das, dass im ersten Schritt ein Bestandsquartier für 8.000 Einwohner*innen unter folgenden Kriterien untersucht wird:
Für diese Maßnahmen fallen bei der Kommune Kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro an. Von diesen Kosten entfallen ca. 65 Prozent auf die Bestandsaufnahme, Potentialanalyse, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Dokumentation.
Projekt 2
Eine weitere Kommune, welche in einem Projekt neben der Sanierung von Bestandsgebäuden auch neue Gebäude sowie ein kaltes Nahwärmenetz errichten möchte, greift neben der Förderung durch das Programm KfW 432 auch auf die Förderung der BAFA Wärmenetze 4.0 zurück. Diese Förderprogramme soll durch das Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze ersetzt werden, in welchem nach derzeitigem Stand neben der Förderung von Investitionskosten auch Betriebsprämien, z.B. für Solaranlagen und Wärmepumpen vorgesehen sind. In dem betreffenden Projekt wird mit Kosten zwischen 5 – 10 Millionen Euro für das gesamte Vorhaben gerechnet. Umfasst sind neben der Errichtung eines kalten Wärmenetzes mit drei-Leiter-Technik für 250 Wohneinheiten unter anderem eine hocheffiziente Hybridkombination aus BHKW und Wärmepumpentechnik sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für eine perspektivische Heizungssteuerung. Als kostenintensive Maßnahmen wurden die Technologien zur Nutzung und Erschließung von Umweltwärme sowie avisierte Power-to-Gas Technologien inklusive Speicherung benannt.
Projekt 3
In einem weiteren Projekt ist die Errichtung neuer Gebäude und eines Wärmenetzes mit drei-Leiter-Technik unter Einbindung Erneuerbarer Energien im Rahmen der Konversion eines ehemaligen Militärgeländes geplant. Für das Energiekonzept bzw. die Erstellung eines Energienutzungsplans konnte eine Förderquote von 70 Prozent durch das Förderprogramm des betreffenden Bundeslandes realisiert werden. Für die Planung des Wärmenetzes wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche mit einer Förderquote von 50 Prozent über das Förderprogramm BAFA WN 4.0 gefördert wird. In diesem Projekt werden auch Photovoltaikanlagen für die Versorgung mit Nutzstrom und von Wärmepumpen (Umweltwärme: oberflächennahe Geothermie), perspektivische Heizungssteuerung und saisonale Speicherung mittels Power-to-X (Methanisierung) betrachtet. Zudem wird mit einer Erhöhung der Kosten für die TGA-Planung sowie für die Grundriss- und Dachgestaltung gerechnet, da die Gestaltung auf die Maximierung des PV-Ertrags ausgerichtet werden soll.
Zur Methodik
Zur Ermittlung der Kosten der Wärmewende wurde eine Befragung an deutschen Kommunen mittels eines Fragebogens durchgeführt. In diesem Fragebogen wurden u.a. Fragen zum Status quo, den betrachteten Maßnahmen und Technologien sowie den Akteuren mit Einfluss auf die Kostengestaltung gestellt. Neben einer Kostenschätzung für das jeweilige Projekt, konnte zum Teil auch erfasst werden, welche Maßnahmen und Technologien von dieser Kostenschätzung umfasst sind.
Im Ergebnis konnten die befragten Kommunen ihren Eigenanteil von Maßnahmen der Planung und Durchführung in verschiedenen Projekten durch Fördermittel, u.a. aus Programmen wie KfW 432 und BAFA WN 4.0 reduzieren. Teilweise wurden bei der Betrachtung energetischer Sanierungen in Bestandsquartieren Förderquoten von 65 Prozent für die jeweiligen Maßnahmen erzielt. Laut der Webseite der KfW wird im Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (KfW 432)“ derzeit ein Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Für finanzschwache Kommune, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt haben, ist laut dem Merkblatt des Programms KfW 432 ein Zuschuss in Höhe 95 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Hinweis
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ermittlung der Kosten, der Planung und Durchführung von Projekten für die Wärmewende keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die genauen Kosten für die Planung und/oder Umsetzung anderer Kommunen zulassen. Die Übertragbarkeit ist daher nur begrenzt gegeben. Für Kommunen, welche die Wärmewende planen und umsetzen wollen, ist hervorzuheben, dass die spezifischen Kosten für die Planung und Umsetzung vom zu betrachtenden Vorhaben und den damit verbundenen Maßnahmen bzw. einzusetzenden Technologien abhängig sind. Der Rückgriff auf Erfahrungswerte anderer Kommunen kann zum Beispiel für eine effiziente Herangehensweise, den Einsatz von Fördermitteln und eine grobe Kostenschätzung hilfreich sein. Darüber hinaus sind die spezifischen Kosten für die Planung und Umsetzung von verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb eine individuelle Betrachtung sinnvoll ist.
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