Förderprogramme

Ein Beitrag vom Fraunhofer IEE.

 

Um auch ohne direkte Förderberechtigung seitens der Kommunen positiv auf die kommunale Wärmewende einzuwirken, ist es sinnvoll auch Privatpersonen über die vorhandenen Förderprogramme zu informieren. Zu diesem Zweck sind wesentliche Förderprogramme folgend aufgelistet. Nicht mit aufgeführt sind Länderförderprogramme und solche von Kommunen selbst.



Kredite

 

KfW – Energieeffizient Bauen (153)

 

  • Ziel: Errichtung und Ersterwerb sowie Erweiterung und Ausbau von KfW-Effizienzhäusern
  • Gegenstand:  Investitionen in Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime
  • Förderberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sowie Ersterwerber
  • Besonderheiten: Einbindung Energieeffizienz-Experten

 

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KfW – Energieeffizient Sanieren (151/152)

 

  • Ziel:  Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden
  • Gegenstand: Erwerb und Sanierung KfW-Effizienzhaus, einzelne Maßnahmen, Sanierung Baudenkmal, Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen
  • Förderberechtigt:  Träger von Investitionsmaßnahmen an und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen

 

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KfW – Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

 

  • Ziel: Erhöhung der Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Gegenstand: Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Förderberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen an und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
  • Besonderheit: Einbindung Energieeffizienz-Experten

 

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KfW – Erneuerbare Energien „Standard“ (270)

 

  • Ziel: Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, kombinierten Strom- Wärmeerzeugung, sowie Integration in das Energiesystem
  • Gegenstand: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, Netzen etc. zur Strom, Wärme- und Kälteversorgung, welche die Anforderungen des EEG 2017 erfüllen
  • Förderberechtigt: u.a. öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen

 

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KfW – Erneuerbare Energien „Premium“ (271)

 

  • Ziel: Förderung größerer Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Gegenstand: Errichtung und Erweiterung von größeren Anlagen und Netzen zur Wärme- und Kälteversorgung/-bereitstellung
  • Förderberechtigt: u.a Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Privatpersonen

 

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KfW – Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie (272)

 

  • Ziel: Förderung größerer Tiefengeothermievorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Gegenstand: Injektionsbohrungen, Errichtung von Tiefengeothermie-Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung sowie zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
  • Förderberechtigt: u.a. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Privatpersonen

 

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Zuschüsse

 

KfW – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

 

  • Ziel: Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden
  • Gegenstand: Energetische Sanierung bestehender Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhaus und von Einzelmaßnahmen, Bauantrag bzw. Bauanzeige vor 01.02.2002 gestellt
  • Förderberechtigt: Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen

 

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BAFA – Anreizprogramm Energieeffizienz

 

  • Ziel:  Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Gebäudebereich
  • Gegenstand: Austausch und Optimierung ineffizienter Heizungsanlagen
  • Förderberechtigt:  u.a. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Privatpersonen
  • Besonderheit: Voraussetzung ist die Förderung im Rahmen des „Marktanreizprogramms“

 

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BMU – Umweltinnovationsprogramm (230)

 

  • Ziel:  Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen
  • Gegenstand:  u.a. Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und –verteilung
  • Förderberechtigt: u.a. kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, Privatpersonen

 

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