29. Juli 2020
Wärmeplanung, Wirtschaftlichkeit
Bis zum 14. August können im BEG EM Anträge noch nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden.
Die schon länger erwartete Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bringt einige Änderungen und zum Teil deutliche Kürzungen der Fördersätze. So wird zum Beispiel das Anforderungsniveau für Gebäudesanierungen erhöht und fossile Heizungen jeglicher Art werden nicht mehr gefördert. Neu eingeführt wird ein Bonus für “Worst Performing Buildings”.
Im Programmteil “Einzelmaßnahmen” (BEG EM) teilt sich die Förderung für eine neue Heizung weiterhin in zwei Teile auf. Zur Grundförderung, deren Höhe von der Art des neuen Wärmeerzeugers abhängt, gibt es immer dann einen Bonus in Höhe von 10 %, wenn eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Wird eine funktionstüchtige Gasheizung ausgetauscht, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 20 Jahre zurückliegt, wird auch hier ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Besonders effiziente Wärmepumpen erhalten einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 %. Zukünftig wird bei der Umsetzung einer Heizungsmodernisierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kein zusätzlicher Bonus mehr gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt nun:
Die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes wird pauschal mit 25 % gefördert, hier gibt es keine Boni.
Im Programmteil BEG EM können für die Zuschussförderung beim BAFA noch bis zum 14. August Anträge nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden. Wer also schon konkrete Pläne für seine Heizungsmoderisierung hat, sollte diese Chance unbedingt nutzen. In allen anderen Programmteilen besteht diese Möglichkeit nicht.
Details zu den Änderungen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie beim BAFA oder bei der KfW.