Finanzierung

Ein Beitrag vom Fraunhofer IEE.

Förderprogramme

Grundsätzlich dienen Förderprogramme dazu bestimmte Maßnahmen anzureizen. Hintergrund dieser Anreize ist der Versuch ein bestimmtes Verhalten zu belohnen und somit eine Lenkungswirkung zu erzielen. Damit sich eine solche Wirkung zieldienlich entfaltet, ist die Ausrichtung und Koordinierung der angereizten Maßnahmen in Bezug auf die Zielsetzung von entscheidender Bedeutung. Die Förderprogramme sind in der Regel als Kredite und Zuschüsse ausgestaltet. Folgend aufgelistet sind die wesentlichen Förderprogramme, welche auch die Kommunale Wärmewende adressieren. Nicht mit aufgeführt sind Länderförderprogramme und solche von Kommunen selbst.



Kredite

 

KfW – IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)

 

  • Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur im Quartier
  • Gegenstand: Kälte- und Wärmeversorgung sowie Wasser- und Abwasserversorgung
  • Förderberechtigt: kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Betriebe, Gemeindeverbände
  • Besonderheit:  Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich

 

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KfW – IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

 

  • Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur im Quartier
  • Gegenstand: Wärme- und Kälteversorgung sowie Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Förderberechtigt: u.a. Unternehmen mit mindestens 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund

 

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KfW – Erneuerbare Energien „Standard“ (270)

 

  • Ziel: Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, kombinierten Strom- Wärmeerzeugung und Integration in das Energiesystem
  • Gegenstand: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, Netzen etc. zur Strom, Wärme- und Kälteversorgung/-bereitstellung
  • Förderberechtigt: u.a. öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen

 

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KfW – Erneuerbare Energien „Premium“ (271, 281)

 

  • Ziel: Förderung größerer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Gegenstand: Errichtung und Erweiterung von größeren Anlagen und Netzen zur Wärme- und Kälteversorgung/-bereitstellung
  • Förderberechtigt: u.a. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Privatpersonen

 

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KfW – Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie (272, 282)

 

  • Ziel: Förderung größerer Tiefengeothermievorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • Gegenstand: Injektionsbohrungen, Errichtung von Tiefengeothermie-Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung sowie zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
  • Förderberechtigt: u.a. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Privatpersonen

 

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KfW – Energieeffizient Sanieren (151/152)

 

  • Ziel: Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden
  • Gegenstand: Erwerb und Sanierung KfW-Effizienzhaus, einzelne Maßnahmen, Sanierung Baudenkmal, Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen
  • Förderberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen an und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen

 

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Zuschüsse

 

BAFA – Modellvorhaben Wärmenetzsyteme 4.0

 

  • Ziel:  Demonstration des Neubaus bzw. der Transformation von Wärmenetzen zu wirtschaftlich und technisch realisierbaren Wärmenetzsystemen 4.0
  • Gegenstand: Machbarkeitsstudien und Realisierungen von Wärmenetzsystemen 4.0
  • Förderberechtigt: u.a. kommunale Betriebe, Kommunen, kommunale Zweckverbände

 

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BAFA – Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

 

 

KfW – Energetische Stadtsanierung (432)

 

  • Ziel: deutliche Anhebung der Energieeffizienz und Minderung des CO2 – Ausstoßes im Quartier
  • Gegenstand: integriertes Quartierskonzepts und Sanierungsmanager
  • Förderberechtigt: kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
  • Besonderheiten: Weiterleitung der Zuschüsse möglich

 

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KfW – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle (433)

 

  • Ziel: Einführung der Brennstoffzellentechnologie zur Wärme- und Stromversorgung
  • Gegenstand: Einbau von stationären Brennstoffzellen in neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Förderberechtigt: u.a. Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, Privatpersonen

 

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NKI – Kommunalrichtlinie

 

  • Ziel: Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen im kommunalen Umfeld realisieren
  • Gegenstand: u.a. Beratung, Energie- und Umweltmanagementsysteme, Netzwerkbildung, Potenzialstudien, Maßnahmen, Klimaschutzkonzepte und -manager
  • Förderberechtigt: u.a. Kommunen und Zusammenschlüsse, Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung

 

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DBU – Umweltentlastung

 

  • Ziel: Förderung innovativer, modellhafter Vorhaben zum Schutz der Umwelt
  • Gegenstand: u.a. Energie- und ressourcenschonende
  • Quartiersentwicklung und –erneuerung, Klima-und ressourcenschonendes Bauen, Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren
  • Förderberechtigt: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

 

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BMU – Umweltinnovationsprogramm (230)

 

  • Ziel:  Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen
  • Gegenstand: u.a. Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und –verteilung
  • Förderberechtigt: u.a. kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, Privatpersonen

 

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BMI – Städtebauförderung

 

  • Ziel: u.a. Erfordernisse des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel (z.B. energetische Quartierserneuerung) Rechnung tragen
  • Gegenstand: u.a. Förderung des Stadtumbaus (Art. 5), Anpassung der städtischen Infrastruktur, einschließlich der Grundversorgung
  • Förderberechtigt: Kommunen

 

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Förderprogramme nach Technologie

 

Wärme- und Kältenetze

Gegenstand: leitungsgebundene Versorgung mit thermischer Energie; Transport der Wärme von einer Wärmequelle zu einer Wärmesenke über ein Wärmeträgermedium; umgekehrte Energieflussrichtung bei Kältenetzen

Förderung u.a.:

 

Wärmepumpen

Gegenstand: Nutzung von thermischer Energie aus Umweltmedien (Luft, Erde, Wasser) durch Sole-Wasser-, Wasser-Wasser-, Luft-Wasser-Wärmepumpe

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Windenergie (Windkraftanlagen)

Gegenstand:  Erzeugung von elektrischer Energie aus Windkraft

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Wasserkraft

Gegenstand: Umsetzung der kinetischen Energie des Wassers durch eine Wasserkraftmaschine

Förderung u.a.:

 

Photovoltaik

Gegenstand: Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Solarthermie

Gegenstand: Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Quelle: BSW

Biomasse

Gegenstand: Verbrennung von festen, flüssigen und gasförmigen biogenen Energieträgern

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Geothermie

Gegenstand: Entzug der Erdwärme durch Erdwärmeübertrager zur Wärme- und Kältebereitstellung sowie Stromerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Kraft-Wärme-Kopplung

Gegenstand: Auskopplung der Nutzwärme bei Verbrennung von Brennstoffen zur Stromerzeugung

Förderung u.a.:

 

Weitere Informationen

 

Brennstoffzelle

Gegenstand: Wandlung eines Brennstoffes und eines Oxidationsmittels in elektrische Energie

Förderung u.a.:

 

Energiespeicher

Gegenstand: Speicher für thermische und elektrische Energie, sowie Wandlung von elektrischer Energie in kinetische Energie (Pumpspeicherkraftwerk), bspw. im Rahmen der Sektorkopplung

Förderung u.a.:

 

Power-to-x

Gegenstand:  Speicherung bzw. Nutzung von Stromüberschüssen aus erneuerbaren Energien, bspw. im Rahmen der Sektorkopplung

Förderung u.a.:



Anreize

Neben Förderprogrammen spielen auch andere, insbesondere wirtschaftliche Anreize eine Rolle bei der Kommunalen Wärmewende. Zur Information sind folgend bestehende, sowohl allgemeingültige, als auch spezifische Anreize aufgelistet. Allgemeingültige Anreize dienen der Information über systematische Anwendungsmöglichkeiten für potentiell Begünstigte, während spezifische Anreize als Vorbildfunktion wahrgenommen werden können.

 

Allgemeingültige Anreize

Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (§ 7 EStG)

 

  • Gegenstand:  Steuerminderung durch Verteilung der Anschaffungskosten betreffender Anlagen (u.a. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Wärmenetze und –pumpen, Erdwärmeheizung)
  • Abschreibung: bis zu 20 Jahre über lineare oder degressive Methode (auch Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung möglich)

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Steuermäßigungen bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

 

  • Gegenstand: Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Ermäßigung: tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent der Aufwendungen der/des Steuerpflichtigen, max. 1.200 Euro

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

 

  • Gegenstand: energetische Maßnahmen am Wohngebäude (u.a. Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Energieberatung)
  • Ermäßigung: tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im 1. und 2. Jahr nach Abschluss 7 Prozent der Aufwendungen der/des Steuerpflichtigen, max. 14.000€, im 3. Jahr 6 Prozent, max. 12.000 Euro.

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Vergütung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen (§§ 19 ff. EEG)

 

  • Gegenstand: Zahlungsanspruch der Betreibenden für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien Anlagen gegen Netzbetreiber
  • Vergütung: Marktprämie, Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag, Direktvermarktung

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Vergütung und Zuschlagszahlung von Strom aus KWK-Anlagen (§§ 4 ff., §§ 18 ff.  KWKG)

 

  • Gegenstand: Zahlungsanspruch der Betreibenden für eingespeisten Strom aus KWK-Anlagen gegen den Netzbetreiber; Zahlungsanspruch der Betreibenden von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern gegen den Übertragungsnetzbetreiber
  • Vergütung: Direktvermarktung, Zuschlagszahlung

 

Weitere Infos finden Sie hier und hier.

Spezifische Anreize (nicht überall verfügbar/ abhängig von lokalen Gegebenheiten)

Kostenreduktion durch Heizstrombezug

 

  • Gegenstand: besondere Stromtarife bspw. für Wärmepumpen (Sondervertrag)
  • Anreiz: günstigere Stromtarife als Haushaltsstromtarif, reduzierte Netzentgelte, ggfs. auch reduzierte Konzessionsabgabe

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Vergünstigungen bzw. Baukostenzuschüsse bei Grundstückskauf bzw. (Neu-) Bau

 

  • Gegenstand: vertragliche Vereinbarung zur (Neu-) Bebauung über den Standards des GEG (EnEG, EnEV, EEWärmeG – Versorgung mit erneuerbaren Energien und Dämmung)
  • Anreiz: Vergünstigungen bei Grundstückskauf bzw. Baukostenzuschüsse bei (Neu-) Bebauung
Ermäßigungen bei (Fern-) Wärmeversorgung

 

  • Gegenstand:
    • Übernahme Kosten für Baukostenzuschuss und Hausanschluss durch Fernwärmeversorgungsunternehmen
    • vertragliche Vereinbarung der Kopplung der (Fern-) Wärmepreise an die Rücklauftemperatur (Abhängigkeit Wärmeverbrauch)
  • Anreiz:
    • Verringerung bzw. Wegfall der Kosten für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung
    • bei niedriger Rücklauftemperatur (verminderter Wärmeverbrauch) verringert sich bspw. der Grundpreis um x-Prozent


Contracting

Um den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, sind u.U. Contractingmodelle geeignet. Unterschieden wird dabei im Wesentlichen zwischen zwei Modellen, dem Energieliefer-Contracting und dem Energiespar-Contracting. Für Kommunen kann auch das Intracting Modell von Relevanz sein. Weitere Modelle sind das Betriebsführung-Contracting und das Finanzierung-Contracting. Wichtige Teilbereiche dieser Modelle sind bspw. in Form des KMU-/ Handwerk-Contracting, des Bürger*innen-Contracting oder des Beleuchtung-Contracting größtenteils etabliert.

 

Energiespar-Contracting

 

  • Gegenstand: Senkung des Energieverbrauchs bspw. durch die Optimierung der Energieverteilung- und Nutzung
  • Modell: Umsetzung gebäudespezifischer Effizienzmaßnahmen durch Energiedienstleistende; Refinanzierung des Contractors durch Teil der Einsparungen
  • Dienstleistung: Planung, Bau, Finanzierung und Überwachung der Effizienzmaßnahmen und Anlagentechnik sowie Betrieb und Optimierung der Anlagen und Geräte; zudem Betrachtung des Verhaltens der Nutzenden

 

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Energieliefer-Contracting

 

  • Gegenstand: Wärmeliefer-Contracting
  • Modell: Einbau oder Erneuerung der Energieerzeugungsanlage von Gebäuden und Versorgung mit Nutzenergie; Vergütung des Contractors über festgelegte Preiskonditionen durch Verkauf erzeugter Nutzenergie an Gebäudeeigentümer*innen
  • Dienstleistung: Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Brennstoffbezug

 

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Intracting

 

  • Gegenstand: Finanzierung aus sich selbst, mittels der durch energetische Maßnahmen eingesparten Geldmittel
  • Modell: Anschubfinanzierung eines eigens gebildeten Haushaltspostens der Kommune; Gutschrift der Kosteneinsparungen (vorher-nachher Vergleich); kein externer Dienstleister, sondern verwaltungsinterne Organisationseinheit

 

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Betriebsführung-Contracting

 

  • Gegenstand: Technisches Anlagenmanagement
  • Modell: optimierter Betrieb bestehender oder neuer energietechnischer Anlagen

 

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Finanzierung-Contracting

 

  • Gegenstand: Anlagenbau-Leasing
  • Modell: Betrieb der Anlage verbleibt bei Gebäudeeigentümer*innen

 

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KMU-/ Handwerk-Contracting

 

  • Gegenstand: Energiespar-Contracting
  • Modell: auf kleinere Objekte bzw. für die Anwendung in KMU zugeschnittene Dienstleistungen

 

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Bürger*innen-Contracting

 

  • Gegenstand: Energiespar-Contracting
  • Modell: Engagement von Bürgern mit regionalem Bezug (Bürgerenergiegenossenschaften); Realisierung von Projekten verschiedenster Art, bspw. in den Bereichen Strom, Verkehr, Wärme, Sanitär

 

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Beleuchtung-Contracting

 

  • Gegenstand: Energiespar-Contracting
  • Modell: Kostenreduzierung und optimierte Beleuchtungsanlage mit idealen Lichtverhältnissen
  • Dienstleistung: Planung, Finanzierung und Betrieb der Beleuchtungsanlage; Vergütung über Contracting-Rate

 

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